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Schnell wurden Stimmen laut, der Einspruch des SC Freiburg gegen die Wertung des 1:4 gegen den FC Bayern sei lächerlich. Wechselfehler, zwölf Münchner-Profis auf dem Rasen für knapp 20 Sekunden, die beim Stand von 1:3 den Spielausgang nicht beeinflussen. Deswegen eine deutliche, verdiente Niederlage anfechten? Das wirkt mit Blick aufs Gerechtigkeitsempfinden sehr schräg.

Aber darum geht es in diesem Fall nicht. Sondern um diesen ungewöhnlichen und klaren Regelverstoß des FC Bayern. Wer trägt die Schuld daran? Das Schiedsrichter-Team? Oder die Münchner Verantwortlichen? Or both? Welche Sanktion folgt? Diese Fragen müssen geklärt werden. Am besten von einem ausreichend präzise formulierten Regelwerk, das automatisch greift. Oder vom DFB-Kontrollausschuss respektive der Sportgerichtsbarkeit, die, weil es sich eben nicht um einen profanen Schiri-Fehler wie eine falsche Spielfortsetzung handelt, von sich aus tätig werden.

Wie viele Sekunden zu zwölft sind eigentlich in Ordnung?

Beides ist im deutschen Profifußball jedoch nicht gegeben. Der SC Freiburg musste als “Ankläger” auftreten, damit überhaupt über den Regelverstoß befunden wird. Ein eklatanter Mangel im DFB-Rechtssystem, das der SC zu Recht “wenig sachgerecht” nennt. Man möchte schon wissen: Wie viele Sekunden zu zwölft sind eigentlich in Ordnung? Welche Handlungen darf der überzählige Spieler begehen, bis es nicht mehr in Ordnung ist? Bleibt dieser Regelverstoß ungeahndet, wäre künftig zudem der Versuch, einen “versehentlichen 12. Mann” am Ende eines engen Spiels als taktisches Mittel zu bringen, nicht auszuschließen. Nun ist der Weg für eine Art Präzedenzfall geebnet, der für ähnliche Situationen mehr Rechtssicherheit bringen sollte.

Zurück zum Gerechtigkeitsempfinden: Überträgt man die Situation vom Samstag auf ein Duell im für manche Klubangestellte existenziell bedeutenden Abstiegskampf oder in einem – Achtung, Fiktion! – engen Meisterschaftsrennen, bekäme der protestierende Klub deutlich mehr Verständnis und Zuspruch der Öffentlichkeit. Nachvollziehbar daher, bei Regelverstößen “konsistent und unabhängig von der konkreten Wettbewerbssituation” zu handeln, wie der SC erklärt.

Die Freiburger Verantwortlichen werden mit dem Einspruch ihrer Verantwortung gerecht: der durch das unzureichende Regelwerk zugewiesenen und jener dem eigenen Verein gegenüber. Schon bei einer anonymen Anzeige wegen Untreue hätte der gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch haftende Vorstand des SC Freiburg e. V. bei einem Einspruchsverzicht womöglich ein Problem bekommen, weil ein juristischer Erfolg in der Wechselfehler-Causa nicht ausgeschlossen ist.

Ein Freiburger Sieg wäre eine völlig unangemessene Sanktion

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Ein anderes Problem entstünde den Breisgauern wiederum auf der Gerechtigkeitsebene, sollten sie tatsächlich die sportlich nicht verdienten drei Punkte zugesprochen bekommen. Und das ist der zweite große Mangel im aktuellen DFB-Rechtssystem: Eine Umkehrung der Spielwertung, die einzig mögliche Folge bei einem Prozessgewinn der Freiburger, wäre dem vorliegenden “Delikt” völlig unangemessen. Es müsste bei einem solchen nicht-spielentscheidenden Wechselfehler um Strafen wie eine verpflichtende Gelbe oder Rote Karte oder eine Zeitstrafe gehen. Dafür müsste zwar eventuell die übergeordnete Regelbehörde IFAB eingeschaltet werden. Der aktuelle Fall sollte aber Anlass genug sein, die langsamen Mühlen des Profifußballs in Gang zu setzen. Erst national und notfalls international.

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